abstimmung-grndungsversammlung.jpg

Spenden, die die Bürgerstiftung erhält, sind unmittelbar (d. h. spätestens nach 2 Jahren) für den Stiftungszweck zu verwenden. Bei der derzeitigen Niedrigzinsphase sind Spenden im Prinzip die einzigen Finanzmittel, die von uns zur Förderung von Maßnahmen verwendet werden können.

Auch hier bestimmen Sie, ob Ihre finanzielle Zuwendung als Spende zu behandeln ist, indem Sie die Zuwendung ausdrücklich als Spende deklarieren.

Auch Spenden sind steuerlich absetzbar, da Sie für jede Spende eine Spendenbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt erhalten. (siehe auch Steuern)

Stiftererklärung downloaden

Volksbank Mittelhessen

IBAN

DE09 5139 0000 0036 4206 00

Sparkasse Marburg-Biedenkopf

IBAN

DE66 5335 0000 0090 0068 27